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PCI Pericret Ausgleichsmörtel grau, a 25 kg Sack
- Für innen und außen.
- Für Boden, Wand und Decke.
- Auf Beton und Mauerwerk.
- Auf Kalk-Zement- und Zementputzen.
- Auf Gipskartonplatten und Gipsputz.
- Auf vorhandenen keramischen Belägen.
- Grund- bzw. Ausgleichsputz auf Mauerwerk vor dem Aufbringen von Reibe-, Kratz- oder Kunststoffputzen.
- Zum Ausgleichen und Ausbessern unebener Wandflächen vor dem Verlegen von Fliesen und Platten.
- Zum Ausgleichen von Betonböden und Zementestrichen und zum Herstellen von Gefälle-Ausgleichsschichten vor dem Verlegen von Fliesen und Platten.
- Zum Ansetzen von PCI Pecidur Hartschaumträgerelementen.
- Schichtdicke: 3 - 50 mm Anwendungsbereiche
- Schnell abbindend, bereits nach ca. 2 Stunden überputzbar oder mit Fliesen belegbar.
- Wasserfest, witterungs- und frostbeständig, universell innen und außen einsetzbar.
- Nach Wasserzugabe plastisch und geschmeidig, leicht zu verarbeiten.
- Spannungsarm aushärtend.
- Sehr emissionsarm.
Anwendungsbereich: | Außen, Boden, Decke, Innen, Wand |
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Produktklasse: | Ausgleichsmörtel |
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Sicherheitshinweise für Ihre Geräte
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Um Ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Installation, Inbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Reparatur Ihrer Geräte ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.
Was bedeutet das für Sie?
- Heizungs- und Sanitäranlagen: Beauftragen Sie einen Heizungs- und Sanitärfachbetrieb oder ein Vertragsinstallationsunternehmen.
- Elektrische Heizgeräte und Durchlauferhitzer (400V): Die Installation darf nur durch den Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
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- Gasgeräte: Installation, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Gaseinstellungen dürfen nur von einem qualifizierten Fachhandwerker durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie:
- Lesen Sie vor der Installation und Montage die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten sorgfältig durch.
- Halten Sie die in den Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen ein.
- Bei Wärmeerzeugern darf in der Regel nur die für die jeweilige Heizung zugelassene Abgastechnik verwendet werden.
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