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Beschreibung

PCI Fugenbreit Nr. 31 zementgrau

  • Für innen und außen.
  •  Für Wand und Boden.
  •  Für Fugenbreiten von 5 bis 20 mm.
  •  Zum Verfugen von Belägen aus Steinzeug- und Steingutplatten, Ziegelfliesen, Bodenklinkerplatten und Betonwerksteinplatten.
  •  Zum Verfugen von Verblendmauerwerk.
  •  Zum Verfugen von keramischen Belägen in Bereichen, die grundsätzlich den DVGW-Merkblättern entsprechen müssen, z. B. Trinkwasserbehälter, oder für Objekte, die diesen Anforderungen entsprechen sollen, z. B. Schwimmbäder, Brauwasser-Vorratsbehälter usw.

Anwendungsbereiche:

  •  Wasserfest und frostbeständig, universell innen und außen einsetzbar.
  •  Rissefrei aushärtend, die Fuge reißt nicht und bricht nicht aus.
  •  Geschmeidig, dadurch leicht verarbeitbar.
  •  Die Farbtöne von PCI FT Fugenbreit sind an die PCI-Fugendichtstoffe angepasst.
  •  Mit amtlichem Prüfzeugnis für den Trinkwasserbereich nach DVGWArbeitsblatt W 270 und DVGWArbeitsblatt W 347 (Hygiene-Institut Gelsenkirchen).
  • Sehr emissionsarm PLUS, GEV-EMICODE EC 1 PLUS R.
Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheitsverordnung)
PCI Augsburg GmbH
Piccardstrasse 11
86159 Augsburg, Deutschland
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3 Bewertungen

14. November 2023 00:00

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

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17. August 2023 00:00

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

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22. April 2022 00:00

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

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Keine Beanstandungen

22. April 2022 00:00

Bewertung mit 5 von 5 Sternen

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Sicherheitshinweise für Ihre Geräte

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!

Um Ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Installation, Inbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Reparatur Ihrer Geräte ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Heizungs- und Sanitäranlagen: Beauftragen Sie einen Heizungs- und Sanitärfachbetrieb oder ein Vertragsinstallationsunternehmen.
  • Elektrische Heizgeräte und Durchlauferhitzer (400V): Die Installation darf nur durch den Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
  • Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertige Geräte":  Hier ist ebenfalls die Installation durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben. Bei Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers vor der Erstinstallation einzuholen.
  • Gasgeräte: Installation, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Gaseinstellungen dürfen nur von einem qualifizierten Fachhandwerker durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Lesen Sie vor der Installation und Montage die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten sorgfältig durch.
  • Halten Sie die in den Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen ein.
  • Bei Wärmeerzeugern darf in der Regel nur die für die jeweilige Heizung zugelassene Abgastechnik verwendet werden.

Mit diesen Maßnahmen sorgen Sie für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Geräte!
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