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Beschreibung

Kemper Schlauchkupplung für Frosti DN 15

passend für FROSTI-PLUS Frostsichere Außenarmaturen Fertigung bis 06/2006 nach Figur 573/575, passend für Frostsichere Außenarmatur Figur 576 02 (Fertigung bis 2006), passend für FROSTI Frostsichere Außenarmatur Figur 574 00, 574 03 und 574 05, passend für FROSTI
Frostsichere Außenarmatur Figur 574 11, passend für FROSTI Frostsichere Außenarmatur Figur 577 02, passend für FROSTI Frostsichere Außenarmatur Figur 577 11

Angaben zum Hersteller (Informationspflichten zur GPSR Produktsicherheitsverordnung)
Gebr. Kemper GmbH + Co. KG
Harkortstraße 5
57462 Olpe - Biggesee, Deutschland
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Sicherheitshinweise für Ihre Geräte

Ihre Sicherheit liegt uns am Herzen!

Um Ihre Gesundheit und Sicherheit zu gewährleisten, ist es wichtig, dass die Installation, Inbetriebnahme, Inspektion, Wartung und Reparatur Ihrer Geräte ausschließlich von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden.

Was bedeutet das für Sie?

  • Heizungs- und Sanitäranlagen: Beauftragen Sie einen Heizungs- und Sanitärfachbetrieb oder ein Vertragsinstallationsunternehmen.
  • Elektrische Heizgeräte und Durchlauferhitzer (400V): Die Installation darf nur durch den Netzbetreiber oder ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
  • Elektrogeräte mit Drei-Phasen-Wechselstrom-Anschluss (3~/400V) und "nicht-steckerfertige Geräte":  Hier ist ebenfalls die Installation durch einen Fachbetrieb vorgeschrieben. Bei Geräten mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW ist zusätzlich die Zustimmung des Netzbetreibers vor der Erstinstallation einzuholen.
  • Gasgeräte: Installation, Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Gaseinstellungen dürfen nur von einem qualifizierten Fachhandwerker durchgeführt werden.

Bitte beachten Sie:

  • Lesen Sie vor der Installation und Montage die beiliegenden Installations-, Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie die Produkt-/Systemzulassungen aller Anlagenkomponenten sorgfältig durch.
  • Halten Sie die in den Unterlagen enthaltenen Inspektions- und Wartungsbedingungen ein.
  • Bei Wärmeerzeugern darf in der Regel nur die für die jeweilige Heizung zugelassene Abgastechnik verwendet werden.

Mit diesen Maßnahmen sorgen Sie für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb Ihrer Geräte!
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